AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Carmo B.V.
Handelsregister in Eindhoven unter der Nummer 94492816
Artikel 1. ALLGEMEINES
1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge über den Kauf/Verkauf von Waren und/oder über Aufträge und Dienstleistungen von Carmo B.V., im Folgenden „Carmo B.V.“ genannt;
1.2. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und gelten nur für den Vertrag, für den sie getroffen wurden.
1.3. Die Rechte und Pflichten aus Verträgen zwischen Carmo B.V. und der Gegenpartei dürfen von der Gegenpartei nicht auf Dritte übertragen werden, es sei denn, Carmo B.V. hat dem schriftlich zugestimmt.
1.4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen, einschließlich derjenigen des Auftraggebers, werden von Carmo B.V. nicht akzeptiert, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart und von Carmo B.V. bestätigt.
Artikel 2. ANGEBOTE
2.1. Alle Angebote sind völlig unverbindlich und haben eine Gültigkeitsdauer von einem Monat, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Angebot, das eine Frist enthält, kann von Carmo B.V. dennoch widerrufen werden, selbst nach Eingang der Bestellung bzw. des Auftrags, sofern dies innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang dieser Bestellung bzw. dieses Auftrags geschieht.
2.2. In Preislisten, Angeboten, sonstigen Dokumenten und auf der Website angegebene Mengen, Gewichte, Maße, Preise usw. dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie haben den Charakter einer ungefähren Angabe und sind für Carmo B.V. nicht bindend.
Artikel 3. VERTRÄGE
Sofern die Bestellung nicht durch eine Anzahlung erteilt wurde, gilt ein Vertrag erst dann als rechtswirksam geschlossen, wenn Carmo B.V. die Bestellung bzw. den Auftrag schriftlich bestätigt hat oder mit der Ausführung der Bestellung bzw. des Auftrags begonnen hat. Der Inhalt des Vertrags wird durch das Angebot und/oder die Auftragsbestätigung von Carmo B.V. sowie durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.
Artikel 4. PREISE
4.1. Alle Preisangaben und die von Carmo B.V. in Rechnung gestellten Preise sind die zum Zeitpunkt des Angebots bzw. des Vertragsabschlusses geltenden Preise, und gelten ab Lager, in Euro und ohne Mehrwertsteuer sowie ohne sonstige auf den Vertrag anfallende Kosten wie Abgaben und Zuschläge, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sobald die Lieferung erfolgt ist, gehen die Materialien auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
4.2. Sollten sich nach Vertragsabschluss die Materialpreise, Steuern und/oder andere Faktoren, die den Preis der Waren und/oder Dienstleistungen mitbestimmen, ändern, ist Carmo B.V. berechtigt, diese Preisänderungen vorzunehmen. Preisänderungen von mehr als 10 % berechtigen die Gegenpartei, den Vertrag zu kündigen, sofern dies schriftlich und innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung erfolgt. Eine solche Kündigung berechtigt die Gegenpartei nicht zu Schadenersatz jeglicher Art.
Artikel 5. ZAHLUNG
5.1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Vorauszahlung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Produkte werden geliefert, nachdem der gesamte fällige Betrag beglichen wurde. In Ausnahmefällen hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
5.2. Die Gegenpartei gerät nach Ablauf der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es hierfür einer Inverzugsetzung bedarf, unabhängig davon, ob die Überschreitung dieser Frist der Gegenpartei zuzurechnen ist oder nicht.
5.3. Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ist Carmo B.V. in diesem Fall berechtigt, auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder Teil eines Monats zu berechnen, gerechnet ab dem jeweiligen Fälligkeitstag.
5.4. Alle Carmo B.V. im Rahmen eines Rechtsstreits mit der Gegenpartei entstandenen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, sowohl auf der klagenden als auch auf der beklagten Seite, gehen zu Lasten der Gegenpartei.
5.5. Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Begleichung der ältesten ausstehenden Posten, einschließlich Zinsen und Kosten, verwendet, auch wenn die Gegenpartei diesbezüglich etwas anderes erklärt.
Artikel 6. STORNIERUNG
6.1. Im Falle einer Stornierung durch die Gegenpartei sind alle Carmo B.V. im Zusammenhang mit der Bestellung bzw. dem Auftrag entstandenen Kosten sowie der entgangene Gewinn sofort fällig, mindestens jedoch 10 % des Hauptbetrags, soweit erforderlich, zuzüglich etwaiger Schäden, die Carmo B.V. infolge der Stornierung entstanden sind.
6.2. Bei Stornierung der Bestellung erlischt der Anspruch auf die Anzahlung.
Artikel 7. LIEFERFRIST, LIEFERUNG, RISIKO
7.1. Die im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung genannte bzw. vereinbarte Lieferfrist gilt nicht als Ausschlussfrist und wird nur annähernd angegeben, auch wenn sie von der Gegenpartei ausdrücklich akzeptiert wurde. Bei nicht fristgerechter Lieferung gerät Carmo B.V. daher erst nach schriftlicher Inverzugsetzung in Verzug.
7.2. Die genannte bzw. vereinbarte Lieferfrist verlängert sich in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich, automatisch um den Zeitraum bzw. die Zeiträume, in denen:
- es zu Verzögerungen bei der Herstellung und/oder dem Versand und/oder der Montage und/oder zu sonstigen Umständen kommt, die die Ausführung vorübergehend verhindern, unabhängig davon, ob diese Carmo B.V. zuzurechnen sind;
- die Gegenpartei eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber Carmo B.V. nicht erfüllt oder die begründete Befürchtung besteht, dass sie diese nicht erfüllen wird, unabhängig davon, ob die Gründe dafür begründet sind oder nicht;
- die Gegenpartei Carmo B.V. nicht in die Lage versetzt, den Vertrag zu erfüllen; diese Situation liegt unter anderem vor, wenn die Gegenpartei es versäumt, den Lieferort mitzuteilen oder die für die Erfüllung erforderlichen Angaben, Gegenstände oder Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
7.3. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die bei Carmo B.V. erworbenen Waren oder Dienstleistungen entgegenzunehmen und zu prüfen (siehe Gewährleistung). Werden diese Waren von der Gegenpartei abgelehnt oder erweist sich die Lieferung als unmöglich, werden die Waren von Carmo B.V. auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei eingelagert. Die Kosten für die Lagerung gehen zu Lasten der Gegenpartei. Carmo B.V. wird die Erfüllung einfordern, behält sich jedoch das Recht vor, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, unbeschadet des Anspruchs von Carmo B.V. auf Schadensersatz.
Artikel 8. ERFÜLLUNG DES VERTRAGS
8.1. Carmo B.V. wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß den Anforderungen der guten fachlichen Praxis erfüllen.
8.2. Carmo B.V. ist berechtigt, den Auftrag oder Teile davon ohne Zustimmung der Gegenpartei an Dritte, die nicht bei Carmo B.V. beschäftigt sind, zu vergeben oder von diesen ausführen zu lassen.
8.3. Die Gegenpartei sorgt dafür, dass alle Daten, die Carmo B.V. als notwendig angibt oder von denen die Gegenpartei vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Erfüllung des Vertrags notwendig sind, Carmo B.V. rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
8.4. Für Prüfungen und Reparaturen gilt, sofern nicht anders angegeben, eine vorläufige Zielfrist ab dem Datum der Anlieferung. Aus dieser Frist können keine Rechte abgeleitet werden.
Artikel 9. GARANTIE/REKLAMATION
9.1. Für alle von Carmo B.V. gelieferten und von Dritten hergestellten Produkte gilt die vom jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten gewährte Herstellergarantie. Carmo B.V. garantiert, dass alle Waren für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und gesetzlich zulässig sind, dass sie den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und dass diese Waren frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.
9.2. Unter Beachtung der an anderer Stelle in diesen Bedingungen getroffenen Regelungen und soweit gesetzlich zulässig sowie vorbehaltlich Artikel 21 bürgt Carmo B.V. für die Tauglichkeit sowie die Qualität der von ihr gelieferten Produkte bzw. des verwendeten und/oder gelieferten Materials für die Dauer von einem (1) Jahr ab Lieferung. Diese Gewährleistungsklausel gilt ebenfalls für versteckte Mängel, jedoch nur, wenn solche Mängel ausschließlich oder überwiegend auf eine fehlerhafte Herstellung der gelieferten Waren durch Carmo B.V. zurückzuführen sind. Sollten die gelieferten Waren oder Materialien nicht den im normalen Geschäftsverkehr an sie zu stellenden Anforderungen entsprechen, wird Carmo B.V. die dadurch entstandenen Mängel an den gelieferten Waren nach eigenem Ermessen kostenlos beheben, ersetzen oder dem Auftraggeber eine Entschädigung gewähren.
9.3. Die Gewährleistungspflicht von Carmo B.V. erlischt, wenn die gelieferten Waren von der Gegenpartei unsachgemäß verwendet, falsch behandelt oder einer außergewöhnlichen Belastung ausgesetzt werden oder wenn die technischen Hinweise zur Verwendung des Produkts nicht beachtet werden.
9.4. Durch eine Reparatur oder den Austausch von Teilen innerhalb der Gewährleistungsfrist verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht.
9.5. Eine Reklamation ist nicht möglich, wenn:
- kein Kaufbeleg bzw. keine Quittung vorgelegt werden kann;
- die gelieferten Waren bzw. die Montage einen oder mehrere Mängel bzw. Abweichungen aufweisen, die innerhalb einer angemessenen Toleranz liegen;
- die Waren für einen anderen Zweck als den, für den sie normalerweise bestimmt sind, verwendet wurden oder nach Einschätzung von Carmo B.V. unsachgemäß verwendet, gelagert, transportiert oder montiert wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einsatz bei Rennen, auf Rennstrecken, Tuning außerhalb der Werksspezifikationen, falsch angeschlossene Komponenten, eine defekte Ladevorrichtung, fehlerhafte Masse, Spannungsspitzen oder Feuchtigkeits-/Brandschäden;
- Der Schaden wurde durch Fahrlässigkeit der Gegenpartei verursacht (beispielsweise durch unzureichende Wartung) oder dadurch, dass die Gegenpartei gegen Anweisungen, Hinweise und Empfehlungen von Carmo B.V. verstoßen hat;
- die Gegenpartei ihren Verpflichtungen gegenüber Carmo B.V. (sowohl finanzieller als auch sonstiger Art) nicht nachgekommen ist;
- ohne schriftliche Zustimmung von Carmo B.V. Reparaturen oder sonstige Arbeiten an dem ausgeführten Werk durch Dritte durchgeführt wurden.
9.6. Wenn die Gegenpartei unter Beachtung der Bestimmungen des jeweiligen Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt schriftlich Reklamation einlegt und ihre Reklamation von Carmo B.V. als begründet angesehen wird, wird Carmo B.V. nach eigenem Ermessen die mangelhaften Sachen (oder Teile davon) unentgeltlich ersetzen (wobei die ersetzten Sachen in ihr Eigentum übergehen) oder reparieren bzw. die Arbeiten erneut ausführen oder einen Preisnachlass gewähren.
9.7. Die Bearbeitung einer Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus.
9.8. Wird einer Reklamation außerhalb der oben beschriebenen Fälle Beachtung geschenkt, so geschieht dies völlig unverbindlich, und die Gegenpartei kann daraus keine Rechte ableiten.
Artikel 10. ABNAHME
Die Waren werden vor der Lieferung von Carmo B.V. geprüft. Die Gegenpartei hat das Recht, die Waren vor der Lieferung auf eigene Kosten zu einem von Carmo B.V. festgelegten Zeitpunkt und Ort abzunehmen.
Artikel 11. VERTRAGSBRUCH/AUFLÖSUNG/AUSSETZUNG
11.1. Carmo B.V. ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen oder die Erfüllung auszusetzen, und zwar unbeschadet der ihr im Übrigen zustehenden Rechte (auf Erfüllung und/oder Schadensersatz), wenn:
- die Gegenpartei gegen eine Bestimmung des Vertrags zwischen den Parteien verstößt;
- die Gegenpartei verstirbt, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt;
- ein Insolvenzverfahren gegen die Gegenpartei beantragt wird;
- der Betrieb der Gegenpartei eingestellt oder liquidiert wird;
- ein außergerichtlicher Vergleich angeboten wird;
- ein Vermögensbestandteil der Gegenpartei gepfändet wird;
11.2. Die Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels gelten entsprechend, wenn die Gegenpartei nach entsprechender schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Einschätzung von Carmo B.V. eine angemessene Sicherheit gestellt hat.
Artikel 12. EIGENTUMSVORBEHALT
12.1. Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Dieser Vorbehalt gilt hinsichtlich der Zahlungsansprüche für alle von Carmo B.V. an die Gegenpartei aufgrund eines Vertrags gelieferten oder zu liefernden Gegenstände und/oder im Rahmen der Lieferung erbrachten Leistungen, sowie in Bezug auf Forderungen aufgrund der Nichterfüllung dieser Verträge durch die Gegenpartei.
12.2. Carmo B.V. ist in den in Artikel 11 Absatz 1 genannten Fällen berechtigt, die gelieferten Waren, die gemäß dem vorstehenden Absatz dieses Artikels in ihrem Eigentum verblieben sind, zurückzunehmen. Eine solche Rücknahme gilt als Aufhebung des/der mit der Gegenpartei geschlossenen Vertrags/Verträge. Die Gegenpartei ermächtigt Carmo B.V. soweit erforderlich unwiderruflich, die betreffenden Waren an dem Ort, an dem sie sich befinden, abzuholen (oder abholen zu lassen).
12.3. Die Gegenpartei ist berechtigt, im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verfügen, sofern dies erforderlich ist. Macht die Gegenpartei von dieser Befugnis Gebrauch, so ist sie verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen auch an Dritte nur unter Vorbehalt der Eigentumsrechte von Carmo B.V. zu liefern. Er ist zudem verpflichtet, Carmo B.V. auf erstes Anfordern ein stilles Pfandrecht an den Forderungen zu gewähren, die er gegenüber diesen Dritten hat oder erhalten wird. Für den Fall, dass die Gegenpartei dies verweigert, gilt diese Bestimmung als unwiderrufliche Vollmacht an Carmo B.V., dieses Pfandrecht zu begründen.
Artikel 13. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Carmo B.V. ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtung zur Herausgabe einer Sache der Gegenpartei, die sich im Rahmen eines Auftrags in ihrem Besitz befindet, so lange auszusetzen, bis die Forderung von Carmo B.V. in Bezug auf diese Sache einschließlich Zinsen und Kosten vollständig beglichen ist, es sei denn, die Gegenpartei hat für die betreffenden Waren eine ausreichende Sicherheit gestellt.
Artikel 14. HAFTUNG
14.1. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Carmo B.V. nicht für Schäden, die infolge einer etwaigen Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei entstehen. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Gewährleistung/Reklamation gemäß Artikel 9 gilt als alleiniger und vollständiger Schadensersatz. Jeder andere Schadensersatzanspruch, aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Carmo B.V. oder leitender Angestellter vor.
14.2. Carmo B.V. haftet ebenfalls nicht für Vorsatz oder (grobe) Fahrlässigkeit von (nicht leitenden) Mitarbeitern oder von anderen Personen, die sie im Rahmen der Vertragserfüllung hinzugezogen hat.
14.3. Carmo B.V. übernimmt keine Haftung für von ihr oder in ihrem Namen erteilte Ratschläge.
14.4. Carmo B.V. hat jederzeit das Recht, einen Schaden der Gegenpartei zu beheben. Die Gegenpartei muss Carmo B.V. hierzu die Gelegenheit geben; andernfalls erlischt der Haftungsanspruch und damit der Anspruch auf Schadensersatz.
Artikel 15. HÖHERE GEWALT
15.1. Unter höherer Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jeder Umstand zu verstehen, der außerhalb des Willens und des Einflussbereichs von Carmo B.V. liegt, unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren oder nicht, und infolge derer die Vertragserfüllung von Carmo B.V. vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie beispielsweise Krieg, staatliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Betriebs- oder Transportstörungen jeglicher Art, Streiks, Aussperrungen oder Personalmangel, Quarantäne, Epidemien, Frostausfälle, Leistungsstörungen von Dritten, die von Carmo B.V. zur Erfüllung des Vertrags hinzugezogen wurden (wie z. B. verspätete Lieferungen durch Lieferanten) usw.
15.2. Höhere Gewalt berechtigt Carmo B.V., den Vertrag entweder ganz oder teilweise zu kündigen oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein. Für den bereits erfüllten Teil des Vertrags bleibt die Gegenpartei zur Zahlung verpflichtet.
Artikel 16. VERTRAULICHKEIT/GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
16.1. Die Gegenpartei verpflichtet sich zur vollständigen Geheimhaltung aller Daten und Informationen bezüglich Carmo B.V. oder ihres Unternehmens, sowohl während als auch nach Beendigung des Vertrags und der Beziehung zwischen den Parteien, soweit diese Daten vertraulich übermittelt wurden oder offensichtlich vertraulichen Charakter haben.
16.2. Carmo B.V. behält sich alle (geistigen Eigentums-)Rechte an den von ihr gelieferten Waren im weitesten Sinne des Wortes vor, insbesondere die Urheberrechte an allen Werken im Sinne von Artikel 10 des Urheberrechtsgesetzes. Die Gegenpartei verpflichtet sich, diese Rechte in keiner Weise, weder direkt noch indirekt, durch Nutzung oder auf andere Weise zu verletzen oder zu beeinträchtigen, und erkennt an, dass Carmo B.V. diesbezüglich der Rechteinhaber ist.
Artikel 17. TEILWEISE UNWIRKSAMKEIT
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags mit der Gegenpartei nicht oder nicht vollständig rechtswirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine angemessene Regelung, die dem Willen der Parteien und dem von ihnen angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis in rechtlich wirksamer Weise so nahe wie möglich kommt.
Artikel 18. ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
18.1. Der Sitz von Carmo B.V. ist der Ort, an dem die Gegenpartei ihre Verpflichtungen gegenüber Carmo B.V. zu erfüllen hat, sofern nicht zwingende Bestimmungen dem entgegenstehen.
18.2. Für alle Angebote und Verträge von Carmo B.V. gilt ausschließlich niederländisches Recht.
18.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem zwischen der Gegenpartei und Carmo B.V. geschlossenen Vertrag oder aus weiteren Verträgen ergeben, die sich daraus ergeben könnten, werden von dem hierfür zuständigen Gericht entschieden.
Artikel 19. Lagerkosten und Entfernung von Waren
19.1. Waren, die von Carmo B.V. im Rahmen eines Auftrags gelagert werden, unterliegen Lagerkosten, sofern diese Waren nicht innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Auftrags von der Gegenpartei abgeholt werden.
19.2. Nach Ablauf von 6 Monaten berechnet Carmo B.V. Lagerkosten in Höhe von 1 € pro Tag, höchstens jedoch 200 €.
19.3. Werden die Waren nicht innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Auftrags abgeholt, behält sich Carmo B.V. das Recht vor, diese Waren gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften bezüglich Verjährung und Eigentumsübergang zu entsorgen.
19.4. Carmo B.V. wird die Gegenpartei vorab schriftlich auffordern, die Waren innerhalb einer angemessenen letzten Frist abzuholen, und wird die Gegenpartei rechtzeitig schriftlich über die Erhebung der Lagerkosten und die bevorstehende Beseitigung der Waren informieren.
19.5. Die Gegenpartei bleibt für alle Kosten verantwortlich, die sich aus der Lagerung und der Beseitigung der Waren ergeben, einschließlich der oben beschriebenen Lagerkosten.
Artikel 20. NUTZUNG DES DYNO / DER LEISTUNGSPRÜFSTANDS UND DIAGNOSETÄTIGKEITEN VOR ORT
20.1 Allgemeines Risiko und Haftung
Die Nutzung des Leistungsprüfstands (Dyno) oder die Durchführung von Diagnosearbeiten an Fahrzeugen in der Werkstatt von Carmo B.V. erfolgt vollständig auf eigenes Risiko des Kunden, sofern nicht Vorsatz, bewusste Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seitens Carmo B.V. vorliegt. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass solche Tests Risiken mit sich bringen können, darunter mechanische Schäden, Ausfälle der Elektronik, Leckagen, Überhitzung und andere Defekte.
20.2 Haftungsbeschränkung für Testergebnisse
Carmo B.V. übernimmt keine Gewähr für die Sicherheit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Testergebnisse, die sich aus der Nutzung des Prüfstands oder der Diagnosegeräte ergeben. Etwaige Schäden am Fahrzeug während oder nach dem Test liegen in der Verantwortung des Kunden, es sei denn, es liegt Vorsatz, bewusste Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seitens Carmo B.V. vor.
20.3 Erklärung zum Fahrzeugzustand
Der Kunde erklärt, dass sich das Fahrzeug in einem guten Zustand befindet und keine bekannten mechanischen oder elektronischen Mängel aufweist, die den Einsatz des Prüfstands oder der Diagnosegeräte beeinträchtigen oder Risiken erhöhen könnten. Sollten während des Tests Schäden entstehen, akzeptiert der Kunde, dass Carmo B.V. hierfür nicht haftbar gemacht werden kann, es sei denn, es liegt Vorsatz, bewusste Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seitens Carmo B.V. vor.
20.4 Freistellung von Schadensersatzansprüchen
Der Kunde stellt Carmo B.V., ihre Mitarbeiter und Vertreter, soweit gesetzlich zulässig, von jeglicher Haftung in Bezug auf Schäden an Fahrzeugen, Verletzungen oder Ansprüche Dritter frei, die sich aus der Nutzung des Prüfstands oder der Diagnosegeräte ergeben.
20.5 Verlust, Diebstahl und Sachschäden
Carmo B.V. haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Schäden an Teilen, Zubehör oder persönlichen Gegenständen, die sich während des Tests oder der Diagnose im oder am Fahrzeug befinden.
20.6 Höhere Gewalt
Carmo B.V. übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die durch höhere Gewalt entstehen, wie z. B. Stromausfälle, Softwarefehler, Verzögerungen oder äußere Einflüsse während der Diagnose oder der Prüfstandstests.
Artikel 21. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR VERBRAUCHER (Fernabsatz)
21.1. Soweit die Gegenpartei ein Verbraucher ist (eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt), gelten die nachstehenden Bestimmungen. Im Falle eines Widerspruchs zu den übrigen Artikeln dieser Bedingungen haben diese Bestimmungen Vorrang, jedoch ausschließlich insoweit, als sie zugunsten des Verbrauchers wirken.
21.2. Widerrufsrecht. Der Verbraucher hat das Recht, den Kaufvertrag über ein Produkt innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Der Verbraucher kann hierfür das Muster-Widerrufsformular verwenden oder eine andere eindeutige Erklärung abgeben. Carmo B.V. erstattet den vom Verbraucher gezahlten Gesamtbetrag einschließlich der Standardversandkosten innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Widerruf.
21.3. Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für: (a) Produkte, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers oder seines Fahrzeugs hergestellt, programmiert, codiert oder geflasht wurden und nicht vorgefertigt sind, darunter Chipschlüssel, ECU-Flash und fahrzeugspezifisch konfigurierte Einheiten; und (b) Dienstleistungen (einschließlich Untersuchungen, Tests, Reparaturen und Überholungen), die mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers vollständig erbracht wurden, wobei der Verbraucher erklärt hat, auf sein Widerrufsrecht zu verzichten, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht ist.
21.4. Wertminderung. Der Verbraucher darf das Produkt auspacken und prüfen, wie dies in einem stationären Geschäft zulässig wäre. Hat der Verbraucher das Produkt über das zur Feststellung seiner Art, seiner Eigenschaften und seiner Funktionsweise erforderliche Maß hinaus genutzt – wozu in jedem Fall der Einbau, der Anschluss oder das Einschalten elektronischer Bauteile gehört –, haftet der Verbraucher für den Wertverlust des Produkts.
Bei elektronischen Bauteilen kann der Anschluss, die Montage, die Nutzung oder eine Beschädigung dazu führen, dass das Produkt nicht mehr als neuwertig verkaufbar ist. Carmo B.V. beurteilt den Zustand des zurückgesandten Produkts nach Erhalt. Als Richtwert gilt: Bei einem unbenutzten und als Neuware verkaufsfähigen Produkt wird kein Wertabzug vorgenommen; bei einem angeschlossenen, getesteten oder benutzten Produkt, das nicht mehr als Neuware verkaufsfähig ist, kann ein Wertabzug vorgenommen werden; und bei einem eingebauten, beschädigten oder anderweitig nicht mehr verkaufsfähigen Produkt kann der Wertabzug bis zum vollen Produktwert betragen. Der eventuelle Wertabzug spiegelt stets die tatsächliche Wertminderung wider.
21.5. Testservice. Carmo B.V. bietet einen Testservice an. Erwirbt der Verbraucher nach dem Test ein Ersatzprodukt, ist der Test kostenlos. Wird ausschließlich ein Test ohne Kauf eines Ersatzprodukts gewünscht, gilt der auf der Website angegebene Testpreis. Carmo B.V. empfiehlt dem Verbraucher ausdrücklich, das Produkt zunächst testen zu lassen, bevor er ein Ersatzprodukt bestellt.
21.6. Gewährleistung und Vertragsmäßigkeit. Carmo B.V. gewährleistet, dass das Produkt frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und den Anforderungen entspricht, die der Verbraucher aufgrund des Vertrags vernünftigerweise erwarten darf. Carmo B.V. garantiert jedoch nicht, dass ein Produkt jedes vom Verbraucher wahrgenommene Symptom oder jeden Mangel behebt, wenn dessen Ursache ganz oder teilweise außerhalb des gelieferten Produkts liegt, wie beispielsweise bei der Verkabelung, den Spulen, dem Pickup/Trigger, dem Stator oder anderen Komponenten des Fahrzeugs. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, einschließlich der gesetzlichen Konformitätsanforderungen, bleiben uneingeschränkt bestehen.
21.7. Online-Widerrufsfunktion. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt Carmo B.V. den Verbrauchern eine klare und leicht zugängliche Online-Funktion zur Verfügung, mit der der Verbraucher sein Widerrufsrecht innerhalb der geltenden Widerrufsfrist ausüben kann. Nach Nutzung dieser Funktion bestätigt Carmo B.V. unverzüglich den Eingang des Widerrufs.
21.8. Rücksendung und Rücksendekosten. Rücksendungen erfolgen über das Rücksendeportal von Carmo B.V. (https://carmo-electronics.shipping-portal.com/rp/), wo der Verbraucher mit der Bestellnummer und der Postleitzahl ein Rücksendeetikett erstellen kann. Die Kosten für ein Rücksendeetikett über das Portal betragen 12,50 € für Standardrücksendungen innerhalb der EU. Selbstverständlich können Sie auch Ihren eigenen Spediteur beauftragen oder das Produkt in unserem Geschäft in Helmond abgeben. Die direkten Kosten der Rücksendung (Rücksendekosten) gehen zu Lasten des Verbrauchers und werden im Falle eines Widerrufs nicht von Carmo B.V. erstattet; dies lässt die Rückerstattung des Kaufpreises und der ursprünglichen Standardversandkosten gemäß Artikel 21.2 unberührt.
Was machen wir? [mehr lesen...]
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